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Förderung Semesternetzkarte für Studierende

Die Stadtgemeinde Güssing gewährt zusätzlich zur Förderung des Landes Burgenland ordentlich Studierenden mit Hauptwohnsitz in Güssing, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der nachgewiesenen Kosten für Fahrkarten gemäß den Richtlinien, höchstens jedoch 76 Euro.

 

Voraussetzungen: (Auszug aus den Richtlinien 2023)

Ordentlich Studierende sind Personen, die zu einem ordentlichen Studium an einer österreichischen Hochschule zugelassen sind;
Als Hochschulen gelten*: öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten;
Als Fahrkarten gelten*: Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarten öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket.


Als Förderwerber*in kommen Personen in Betracht, sofern sie
- ihren Hauptwohnsitz bei Antragstellung seit mindestens sieben Monaten in der Stadtgemeinde Güssing haben,
- ordentlich Studierende an einer österreichischen Hochschule gemäß Richtlinien* sind
- eine Fahrkarte gemäß Richtlinien* erworben haben und
- in jenem Semester, in welchem die Förderung beantragt wird, das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Antragstellung:
Für das Sommersemester: jeweils vom 1.3. bis 15.7.
und für das Wintersemester: jeweils vom 1.10. bis 15.2. im Stadtamt Güssing.
Fällt der 15. Februar bzw. 15. Juli auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.

Mit der Antragstellung im Stadtamt wird gleichzeitig auch die Förderung des Landes Burgenland (im Ausmaß von Euro 76,- bzw. 50% der nachgewiesenen Kosten einer Fahrkarte gemäß Richtlinien* ) bearbeitet. Der Antrag kann persönlich im Stadtamt oder in elektronischer Form eingebracht werden.

Antragsformular Gewährung der Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich Studierender


Richtlinie über die Gewährung der Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich Studierender

 

 

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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