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Gewährung einer Unterstützung für Kleinunternehmen

Da für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur von Güssing kleine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe insbesondere auch Nahversorger von Bedeutung sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Bereich zu unterstützen.


Karriere mit Lehre soll nicht nur ein Schlagwort sein. Wir unterstützen die Ausbildung durch eine Erfolgsprämie. Insbesondere soll dies auch dazu beitragen, vor allem jüngere Menschen zur Gründung von Unternehmen zu animieren.

 

Gegenstand von Unterstützungen
Eine Unterstützung können Unternehmen unterliegen, die Branchen angehören, die sich in das Entwicklungskonzept der Stadt, wie z.B Belebung der Innenstadt einfügen. Gefördert werden kann die:

  1. Neugründung von Betrieben
  2. Weiterführung der Aktivitäten geschlossener Kleinbetriebe in Form von Firmengründungen bzw. Übernahmen.
  3. der erfolgreiche Abschluss einer Lehrausbildung
  4. Die Wiedereröffnung von Geschäftslokalen im Bereich der Innenstadt und Nahversorger in den Ortsteilen.
  5. Verbesserung des Tourismusangebotes in Güssing


Unterstützungswerber
Als Unterstützungswerber können Unternehmen in der Rechtsform Einzelunternehmer, Personengesellschaft und juristische Person auftreten, für die es keine gesonderten Förderungsbestimmungen der Stadtgemeinde bereits gibt.

Unterstützungsmaßnahmen und -ausmaß
Zur Erreichung des Zieles können folgende Unterstützungen gewährt werden:

  • Betriebsneugründung
  • Wiedereröffnung von Geschäftslokalen
  • Lehrlingsförderung
  • Tourismusbetriebe


>> mehr Details zur Unterstützung von Kleinunternehmen als Download

>> Ansuchen um Wirtschaftsförderung  

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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