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Sonderförderaktion 2023 – Tausch von fossilen Heizsystemen

Mit dieser Förderung wird der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf nachhaltige Heizsysteme unterstützt und ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität Österreichs gesetzt.


Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um ein Reihenhaus im Eigentum handelt. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem beträgt grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.
Aktionszeitraum von 31.1.2023 bis 31.12.2023

Die Sonderförderaktion läuft von 31.1.2023 bis 31.12.2023, in diesem Zeitraum müssen die Rechnungen ausgestellt sein; die Heizungsanlage muss bis 31.12.2023 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2024 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Bei dieser Sonderförderaktion ist eine Doppelförderung durch Bund und Land möglich.
Nachstehend der Link zur Bundesförderung:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1

Formulare Landesförderung:

>> Richtlinie

>> Antragsformular Tausch Fossiles Heizsystem (PDF)

>> Antragsformular Tausch Fossiles Heizsystem (Word)

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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