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Information zur Landtagswahl 2025

Am 19. Jänner 2025 (vorgezogener Wahltag am 10. Jänner 2025) findet die Landtagswahl im Burgenland statt. Dies hat die
Burgenländische Landesregierung in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 beschlossen. Hier finden Sie alle notwendigen Infos dazu.


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die:
• am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Burgenlandes haben.

EU-BürgerInnen und StaatsbürgerInnen anderer Länder sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Briefwahl - Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können, können Sie Ihr Wahlrecht mit Briefwahl ausüben. Sie brauchen dafür
eine Wahlkarte. Die Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, ist dafür zuständig.
Sie können die Wahlkarte schriftlich bis zum 15. Jänner 2025 auf folgendem Wege beantragen:
• per E-Mail
• per Post
• über www.wahlkartenantrag.at  oder
• über die App Digitales Amt

Sie können die Wahlkarte auch noch nach dem 15. Jänner 2025 schriftlich beantragen. Dann müssen Sie jemanden bevollmächtigen, der die Wahlkarte für Sie bis Freitag, 17. Jänner 2025, 12:00Uhr, bei der Stadtgemeinde abholt. Bevollmächtigen heißt, dass eine andere Person in Ihrem Namen handeln darf. Dazu müssen Sie eine Vollmacht, das ist eine Erlaubnis, abgeben.

Persönlich können Sie die Wahlkarte bis zum 17. Jänner 2025 12:00 Uhr, beantragen. Beim Antrag müssen Sie einen Grund nennen, warum Sie nicht in Ihr Wahllokal gehen können. Zum Beispiel weil Sie im Ausland sind oder krank sind.
Per Telefon kann man KEINE Wahlkarte beantragen. Sie können sofort wählen, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie die Adresse der Wahlbehörde und Anweisungen
zur Ausübung der Briefwahl. Bei der Briefwahl ist zu beachten, dass die Wahlkarte spätestens am 17. Jänner 2025 um 14:00 Uhr bei der Gemeinde einlangen muss (Übermittlung durch Post, Boten, persönliche Abgabe etc.).
Am vorgezogenen Wahltag kann mit Wahlkarte nicht gewählt werden bzw. ist die Abgabe der Wahlkarte nicht möglich.


Wahllokal und Wahlzeit für den vorgezogenen Wahltag am 10.1.2025:

Bezeichnung
Adresse Wahlzeit
2 Güssing/Zentrum           Rathaus, Hauptplatz 7     von 16.00 bis 19.00 Uhr    

 

Wahllokal und Wahlzeit am Wahltag:
Achtung: Wahlverständigungskarte und Lichtbildausweis nicht vergessen !


Bezeichnung   Adresse Wahlzeit
1 Güssing/Nord    Schulstraße 9 07.30 – 14.00 Uhr
2 Güssing/Zentrum Hauptplatz 7 07.30 – 14.00 Uhr
3 Güssing/Süd    Batthyany-Straße 23  ehem.Volksschule 07.30 – 14.00 Uhr
4 Güssing/St.Nikolaus St.Nikolaus 30 08.00 – 12.00 Uhr
5 Güssing/Langzeil    Langzeil 31 08.00 – 12.00 Uhr
6 Güssing/Krottendorf Krottendorf 32    08.00 – 12.00 Uhr
7 Güssing/Steingraben     Steingraben 56        08.00 – 12.00 Uhr
8 Güssing/Urbersdorf Urbersdorf 37 08.00 – 12.00 Uhr
9 Güssing/Glasing Glasing 67 08.00 – 12.00 Uhr
10 Güssing/Rosenberg Rosenberg 9 08.00 – 12.00 Uhr
11 Güssing/Ludwigshof Ludwigshof 34   Biopferdehof 09.00 – 13.00 Uhr
     
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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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