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Informationen zur Europawahl 2024

Neue Formulare für Eintragungen in die Wählerevidenz und Europa- Wählerevidenz
Eintragungen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern für die Europawahl 2024

Aufgrund der bevorstehenden Europawahl 2024 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch in Österreich über einen Hauptwohnsitz verfügen, jederzeit förmlich erklären, dass sie bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und im Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der aktuellen Hauptwohnsitz-Gemeinde in Österreich bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 21. Februar 2024 ist als Stichtag der 26. März 2024 vorgesehen. Vor einer offiziellen Verlautbarung des Stichtages und des Wahltages im Bundesgesetzblatt ist jedoch noch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen.

Links zu wichtigen Informationen:
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.

>> Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Wenn Sie - als nicht-österreichische(r) Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

>> Europawahlen - Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


 

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Handwerkerbonus 2024

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Auch das Land Burgenland hat den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2024 auf Bundes- und Landesebene

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