Private Osterfeuer sind (unabhängig von COVID19) verboten
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer und Sonnwendfeuer) sind meist religiös motivierte Veranstaltungen, bei denen Grünschnitt verbrannt wird und bei welchen die „Leut‘ z’am kommen“. Heuer müssen diese Veranstaltungen, wie bereits 2020, aufgrund der COVID19-Krise ausfallen.
Auf Grund der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums sind Veranstaltungen derzeit untersagt, auch die Brauchtumsveranstaltungen sind davon betroffen. Ob Sonnwendfeuer wieder erlaubt sein werden wird sich zeigen.
Unabhängig von derzeitigen Vorgaben aufgrund der COVID19-Krise stellt das Abbrennen von Grünschnitt und anderen Materialien im eigenen, privaten Garten jedenfalls kein Osterfeuer dar, selbst wenn es zu Ostern abgebrannt wird. Solche Feuer sind absolut verboten. Grünschnitt wie Äste, Laub und Gehölz gehören auf die Grünschnittdeponie oder gehäckselt und kompostiert. Bauabfall und anderer Müll sind niemals zu verbrennen, sondern beim örtlichen Sammelzentrum abzuliefern oder in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen. Die Burgenländische Landesregierung hat sich im Zukunftsplan Burgenland das Ziel gesetzt, die Luftqualität im Burgenland weiter zu verbessern - jede und jeder kann zur Erhaltung unserer reinen Luft und einer sauberen Umwelt persönlich einen wertvollen Beitrag leisten!
Rückfragen bei:
Mag. René Kain
Amt der Bgld. Landesregierung
Abt. 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz
Hauptreferat Agrar-, Umwelt- und Verkehrsrecht
Telefon: 057600-2730
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
>> Infomationsschreiben zur Zulässigkeit von Osterfeuern
(Bild: shutterstock_219572068)